Lagerhallen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen oder behandelt und verwendet werden (LAU-Anlagen und HBV-Anlagen), müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen besonders abgedichteten Hallenboden bekommen.
Diese Abdichtung soll im Havariefall das Eindringen der wassergefährdenden Stoffe in den Untergrund verhindern.
Um diese so genannte WHG-Abdichtung herzustellen, verwenden wir PEHD-Dichtungsbahnen in den Dicken 2,0 oder 3,0 mm, die hierfür eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erhalten haben. Diese installieren wir unter der Betonsohle als Auffangwanne.